ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochenannehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischerForm –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
§ 5 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demgleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestensmit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB(Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten dieseFristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
§ 10 Sonstiges
§ 11 Vermietung
Die Kaution, welche vor Mietbeginn hinterlegt wird, kann in Bar oder im Vorfeld als Überweisung gesendetwerden. Die Kaution wird einbehalten, bis das ausgeliehene Fahrzeug nach Ende der Mietdauer beimVermieter ist und dieser das Objekt auf Mängel geprüft hat. Hierzu hat er eine Frist
von 2 Wochen ab Rückgabe. Sollte es Schäden am Objekt geben, wird die Schadenshöhe von der Kaution einbehalten. Es können keine Kosten vom Mieter verlangt werden, die die Selbstbeteiligung überschreiten. Die Selbstbeteiligungim Schadensfall entspricht der Kaution.
Es kann auch ein Fahrzeug oder ein anderer Wertgegenstand als Kaution hinterlegt werden, insofern der Mieteruneingeschränkter Besitzer ist.
Während der Mietdauer ist der Mieter in der Sorgfaltspflicht gegenüber dem Mietgegenstand. Im Falle einesFahrzeuges hat er sich an die StVO zu halten. Sollte es nachweislich bewusst verstoßen, kann der Mietvertrag sofortbeendet werden. Die Kosten für die gebuchte Laufzeit werden nicht zurückerstattet.
Der Mieter ist selbst für die ordnungsgemäße Kontrolle von Flüssigkeiten am Fahrzeug verantwortlich, wie auch für die Legalität im öffentlichen Straßenbereich. Sollten Schäden durch eine unsachgemäße Wartung, oder Fehlbetankung bzw. ähnlichem entstehen werden die Kosten auf den Mieter umgelegt. Diese Kosten können auch dieSelbstbeteiligung / Kaution überschreiten, sind allerdings nicht von dessen Höhe beschränkt.
Für einen verbindlichen Verleihtermin ist im Vorfeld 50% des vereinbarten Vermietpreises als Anzahlung zu zahlen. Sollte der Mieter nicht zum Termin erscheinen, oder eine unentschuldigte Verspätung von mehr als 30 Minuten erlischt der Mietvertrag. Die Anzahlung wird nicht zurückerstattet. Die Anzahlung wird ebenso nicht zurückerstattet, falls der Mieter den Termin weniger als 3 Tage im Vorfeld absagt.
Im Schadensfall ist sofort der Vermieter zu kontaktieren!
§ 12 Vermittlung
Der Preis bei den Servicepaketen bezieht sich ab Vermarktung des Fahrzeuges über öffentliche Portale. Die Dauer beläuft sich auf 30 volle Tage. Der Beginn kann im Laufe der nächsten 7 Tage ab Unterzeichnung der Bestellungstattfinden.
Das Servicepaket endet durch den nachweislichen Verkauf des Fahrzeuges automatisch.
Das Servicepaket kann immer gekündigt werden. Eine Kündigung kann immer zum 30 Tage Intervall ab des Datums des Service-Paket-Vertrages akzeptiert werden. Andernfalls läuft es automatisch weiter bis zum nachweislichen Verkauf desFahrzeuges.
Bei Verkauf während der laufenden 30 Tagen, wird der volle 30 Tage Preis dennoch veranschlagt.
Der Anbieter des Servicepaketes ist während der Laufzeit unter anderem für die Vermittlung seriöser Anfragen anden Vertragspartner berechtigt. Hierzu darf er Kontaktdaten an Kaufinteressenten vermitteln. Die Einstufung, obAnfragen seriös sind, obliegt dem Anbieter.
JS-Automobile ist nicht belangbar, wenn falsche Aussagen seitens des Vertragspartners in der Servicepaket-Bestellung gemacht werden.
Bei Servicepaket III kommt zusätzlich zu der monatlichen Pausche eine Gebühr bei erfolgreichem Verkauf zustande.Diese Gebühr beläuft sich auf 1% des laut Kaufvertrag festgesetzten Verkaufspreises.
WEITERES
Anmerkungen
Obwohl die Klauselverbote der Katalogtatbestände der §§ 308, 309 BGB gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht für AGBgelten, die gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB verwandt werden, ist nicht im Umkehrschluss automatisch davon auszugehen, dass die Verwendung von Klauseln wie die in den §§ 308, 309 BGB genannt gegenüber Unternehmern im Regelfall der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB standhalten. Gemäß § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, der auch bei der Verwendung von AGB gegenüber Unternehmern gilt, ist eine unangemessene Benachteiligung desVertragspartners im Zweifel anzunehmen, wenn die Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht vereinbar ist. Dies führt nach der Rechtsprechung dazu, dass dieKlauselverbotskataloge der §§ 308, 309 BGB über die Auslegung des § 307 BGB auch im kaufmännischen Verkehr indirekte Bedeutung erlangen.
Die Klauselverbote des § 308 BGB sind dabei in der Regel auf den Verkauf zwischen Unternehmern übertragbar, weilin ihren Wertungsspielräumen die kaufmännischen Besonderheiten berücksichtigt werden. Dagegen ist bei denVerboten des § 309 BGB eine derart pauschale Lösung nicht möglich, der Verstoß gegen § 309 ist aber auch beim Verkauf zwischen Unternehmern ein Indiz für die Unwirksamkeit der Klausel. Hier empfiehlt sich, vor der Verwendung der AGB eine Einzelfallprüfung durch einen Rechtskundigen vornehmen zu lassen.
Transparenzgebot
Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einerinhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu
betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen undleistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.
Gewährleistungsfristen
Bei Kauf beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist gemäß dem gesetzlichen Vorgaben verkürzt werden.
Mängelanzeigepflicht
Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als ein Jahr in den AGB gesetzt werden.Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.
Übergabe von Fahrzeugen in unseren Besitz
Der Auftraggeber willigt bei Übergabe seines Fahrzeuges (z.B. Vermittlungsauftrag, Reparatur o.Ä.) ein, dass das Fahrzeug von der Firma JS-Automobile uneingeschränkt bewegt werden darf. z.B. für Probefahrten, Bewegungsfahrten, Werbefahrten o.Ä. . Eine Kilometerbegrenzung gibt es hierfür nicht. Für Schäden oder Verschleiß welche entstehen, während das Fahrzeug im Besitz der Firma JS-Automobile ist, haftet die Firma JS-Automobile nicht. Das Risiko liegt bei der Person, welche das Fahrzeug an die Firma JS-Automobile übergibt. Zudem kann sich der Fahrzeugstandort, bzw. der Ort der Unterbringung ändern, während das Fahrzeug im Besitz der Firma JS-Automobile ist. Die Firma JS-Automobile muss den Eigentümer hiervon nicht in Kenntnis setzten. Der Eigentümer kann das Fahrzeug jederzeit mittels Terminabstimmung abholen. Der Termin muss 7 Werktage im Vorfeld angemeldet werden. Eine kurzfristige Übergabe / Herausgabe ist teilweise nicht möglich und kann nur in Ausnahmefällen geschehen.
Beschränkung auf Nacherfüllung
Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oderdie Lieferung einer mangelfreien Sache oder bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Schadenersatz verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sindunwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.
Reklamationsabwicklung
Im Falle einer Reklamation willigt der Käufer bereits bei Kauf ein, dass Fahrzeug zum Firmenstandort der Firma JS Automobile zu bringen. Die Kosten hierfür werden nicht von der Firma JS-Automobile übernommen.
Haftungsbeschränkungen
Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.
©JS-Automobile 2023. Alle Rechte vorbehalten. Die Angaben auf dieser Website stellen unverbindliche Angebote dar. Fehler und Irrtümer können nicht ausgeschlossen werden. Bindend sind die Angaben des Vertrages nach Vertragsabschluss.
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