Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wirnur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich umRechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden,Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftlicheBestätigung maßgebend.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochenannehmen.

 

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischerForm –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

 

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Beträge bis 1500 können in Bar begleichen werden, es sei denn es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Provisionsbetrag von “Servicepaket III” wird mit dem finalen Verkaufspreis verrechnet. Der Kunde erhält den Restbetrag ausgezahlt.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen.Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachungeines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Rechtsanwalts-, Inkassokosten oder ähnliche Kosten, welchein Zusammenhang mit einem Verzug stehen werden auf den Käufer umgelegt.
  3. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-,Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen,vorbehalten.
  4. Rechnungen werden binnen 4 Wochen nach Zahlungseingang von uns versendet.


 

§ 5 Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demgleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 6 Lieferzeit

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung derVerpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wirberechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zuverlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, gehtdie Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt aufden Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  3. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
  4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

 

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestensmit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.


 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sichvertragswidrig verhält.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- undWasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter).Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritterausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. DieseAbtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solangeder Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. [Anmerkung: Diese Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehaltgewollt ist.]
  4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird,erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt alsvereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
  5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wertdie zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


 

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

  1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldetenUntersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unseremBesteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben,Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen,gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfristmit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden).

Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB(Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten dieseFristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

  1. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunktdes Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche –

vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

  1. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  2. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondereTransport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbrachtworden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  3. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
  4. In vermeintlichen Gewährleistungsfällen oder / und Schadensfällen ist als aller erstes der Verkäufer, bzw die FirmaJS-Automobile zu kontaktieren. Sollten selbst Arbeiten, oder Diagnosen am Fahrzeug durchgeführt werden,erschlicht jeglicher Anspruch auf Gewährleistung oder / und Sachmängelhaftung.
  5. Sollten die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungspläne seitens des Käufers nicht eingehalten werden, erlischt der Anspruch auf Gewährleistung oder / und Sachmängelhaftung.


 

§ 10 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der BundesrepublikDeutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unserGeschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmenist)
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind indiesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

 

 

 

§ 11 Vermietung

 

Die Kaution, welche vor Mietbeginn hinterlegt wird, kann in Bar oder im Vorfeld als Überweisung gesendetwerden. Die Kaution wird einbehalten, bis das ausgeliehene Fahrzeug nach Ende der Mietdauer beimVermieter ist und dieser das Objekt auf Mängel geprüft hat. Hierzu hat er eine Frist

von 2 Wochen ab Rückgabe. Sollte es Schäden am Objekt geben, wird die Schadenshöhe von der Kaution einbehalten. Es können keine Kosten vom Mieter verlangt werden, die die Selbstbeteiligung überschreiten. Die Selbstbeteiligungim Schadensfall entspricht der Kaution.

Es kann auch ein Fahrzeug oder ein anderer Wertgegenstand als Kaution hinterlegt werden, insofern der Mieteruneingeschränkter Besitzer ist.

Während der Mietdauer ist der Mieter in der Sorgfaltspflicht gegenüber dem Mietgegenstand. Im Falle einesFahrzeuges hat er sich an die StVO zu halten. Sollte es nachweislich bewusst verstoßen, kann der Mietvertrag sofortbeendet werden. Die Kosten für die gebuchte Laufzeit werden nicht zurückerstattet.

Der Mieter ist selbst für die ordnungsgemäße Kontrolle von Flüssigkeiten am Fahrzeug verantwortlich, wie auch für die Legalität im öffentlichen Straßenbereich. Sollten Schäden durch eine unsachgemäße Wartung, oder Fehlbetankung bzw. ähnlichem entstehen werden die Kosten auf den Mieter umgelegt. Diese Kosten können auch dieSelbstbeteiligung / Kaution überschreiten, sind allerdings nicht von dessen Höhe beschränkt.

Für einen verbindlichen Verleihtermin ist im Vorfeld 50% des vereinbarten Vermietpreises als Anzahlung zu zahlen. Sollte der Mieter nicht zum Termin erscheinen, oder eine unentschuldigte Verspätung von mehr als 30 Minuten erlischt der Mietvertrag. Die Anzahlung wird nicht zurückerstattet. Die Anzahlung wird ebenso nicht zurückerstattet, falls der Mieter den Termin weniger als 3 Tage im Vorfeld absagt.

 

Im Schadensfall ist sofort der Vermieter zu kontaktieren!

 

 

 

§ 12 Vermittlung

 

Der Preis bei den Servicepaketen bezieht sich ab Vermarktung des Fahrzeuges über öffentliche Portale. Die Dauer beläuft sich auf 30 volle Tage. Der Beginn kann im Laufe der nächsten 7 Tage ab Unterzeichnung der Bestellungstattfinden.

 

 

Das Servicepaket endet durch den nachweislichen Verkauf des Fahrzeuges automatisch.


 

Das Servicepaket kann immer gekündigt werden. Eine Kündigung kann immer zum 30 Tage Intervall ab des Datums des Service-Paket-Vertrages akzeptiert werden. Andernfalls läuft es automatisch weiter bis zum nachweislichen Verkauf desFahrzeuges.

 

Bei Verkauf während der laufenden 30 Tagen, wird der volle 30 Tage Preis dennoch veranschlagt.

 

 

Der Anbieter des Servicepaketes ist während der Laufzeit unter anderem für die Vermittlung seriöser Anfragen anden Vertragspartner berechtigt. Hierzu darf er Kontaktdaten an Kaufinteressenten vermitteln. Die Einstufung, obAnfragen seriös sind, obliegt dem Anbieter.

 

 

JS-Automobile ist nicht belangbar, wenn falsche Aussagen seitens des Vertragspartners in der Servicepaket-Bestellung gemacht werden.

 

Bei Servicepaket III kommt zusätzlich zu der monatlichen Pausche eine Gebühr bei erfolgreichem Verkauf zustande.Diese Gebühr beläuft sich auf 1% des laut Kaufvertrag festgesetzten Verkaufspreises.

 

 

WEITERES

 

Anmerkungen

Obwohl die Klauselverbote der Katalogtatbestände der §§ 308, 309 BGB gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht für AGBgelten, die gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB verwandt werden, ist nicht im Umkehrschluss automatisch davon auszugehen, dass die Verwendung von Klauseln wie die in den §§ 308, 309 BGB genannt gegenüber Unternehmern im Regelfall der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB standhalten. Gemäß § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, der auch bei der Verwendung von AGB gegenüber Unternehmern gilt, ist eine unangemessene Benachteiligung desVertragspartners im Zweifel anzunehmen, wenn die Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht vereinbar ist. Dies führt nach der Rechtsprechung dazu, dass dieKlauselverbotskataloge der §§ 308, 309 BGB über die Auslegung des § 307 BGB auch im kaufmännischen Verkehr indirekte Bedeutung erlangen.

Die Klauselverbote des § 308 BGB sind dabei in der Regel auf den Verkauf zwischen Unternehmern übertragbar, weilin ihren Wertungsspielräumen die kaufmännischen Besonderheiten berücksichtigt werden. Dagegen ist bei denVerboten des § 309 BGB eine derart pauschale Lösung nicht möglich, der Verstoß gegen § 309 ist aber auch beim Verkauf zwischen Unternehmern ein Indiz für die Unwirksamkeit der Klausel. Hier empfiehlt sich, vor der Verwendung der AGB eine Einzelfallprüfung durch einen Rechtskundigen vornehmen zu lassen.

 

Transparenzgebot

Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einerinhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu


 

betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen undleistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.

 

Gewährleistungsfristen

Bei Kauf beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist gemäß dem gesetzlichen Vorgaben verkürzt werden.

 

 

Mängelanzeigepflicht

Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als ein Jahr in den AGB gesetzt werden.Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

 

Übergabe von Fahrzeugen in unseren Besitz

Der Auftraggeber willigt bei Übergabe seines Fahrzeuges (z.B. Vermittlungsauftrag, Reparatur o.Ä.) ein, dass das Fahrzeug von der Firma JS-Automobile uneingeschränkt bewegt werden darf. z.B. für Probefahrten, Bewegungsfahrten, Werbefahrten o.Ä. . Eine Kilometerbegrenzung gibt es hierfür nicht. Für Schäden oder Verschleiß welche entstehen, während das Fahrzeug im Besitz der Firma JS-Automobile ist, haftet die Firma JS-Automobile nicht. Das Risiko liegt bei der Person, welche das Fahrzeug an die Firma JS-Automobile übergibt. Zudem kann sich der Fahrzeugstandort, bzw. der Ort der Unterbringung ändern, während das Fahrzeug im Besitz der Firma JS-Automobile ist. Die Firma JS-Automobile muss den Eigentümer hiervon nicht in Kenntnis setzten. Der Eigentümer kann das Fahrzeug jederzeit mittels Terminabstimmung abholen. Der Termin muss 7 Werktage im Vorfeld angemeldet werden. Eine kurzfristige Übergabe / Herausgabe ist teilweise nicht möglich und kann nur in Ausnahmefällen geschehen. 

 

 

Beschränkung auf Nacherfüllung

Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oderdie Lieferung einer mangelfreien Sache oder bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Schadenersatz verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sindunwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.

 

Reklamationsabwicklung

Im Falle einer Reklamation willigt der Käufer bereits bei Kauf ein, dass Fahrzeug zum Firmenstandort der Firma JS Automobile zu bringen. Die Kosten hierfür werden nicht von der Firma JS-Automobile übernommen.

 

 

Haftungsbeschränkungen

Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

©JS-Automobile 2023. Alle Rechte vorbehalten. Die Angaben auf dieser Website stellen unverbindliche Angebote dar. Fehler und Irrtümer können nicht ausgeschlossen werden. Bindend sind die Angaben des Vertrages nach Vertragsabschluss. 

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